Der Medlake Ausweis ist bei jedem Besuch an der Rezeption zu deponieren. Der Ausweis ist nicht übertragbar.
Der Medlake Ausweis berechtigt die im Ausweis genannte Person zur Benutzung der Trainingsanlage innerhalb der offiziellen Öffnungszeiten
Jeder Interessent hat Anrecht auf: Eine Bedürfnisabklärung mit Risikobefragung und ein Gratis Probetraining; jeder Kunde von Medlake hat Anrecht auf drei begleitete Einführungstrainings, Trainingsbetreuung, sowie regelmässige Gestaltung von neuen Trainingsprogrammen. Jedes 10. Training wird auf Anfrage kontrolliert.
Nichtbenützung der Leistung berechtigt zu keinerlei Rückforderungen oder Reduktionen. Beim Vorliegen eines triftigen Grundes (insb. Krankheit, Schwangerschaft, Unfall, Militärdienst) und bei Erbringen eines entsprechenden Nachweises kann die Mitgliedschaft für mindestens 1 Monat bis maximal 6 Monate unterbrochen werden.
Aus einer Betriebseinstellung infolge von höherer Gewalt (z.B. Brand, Epidemien, Pandemien, staatliche oder Restriktionen, Streik) besteht kein Anspruch auf Rückvergütung für die im Voraus bezahlten Beiträge oder auf Verlängerung der Vertragsdauer.
Ein wechsel des Wohnortes des Mitglieds berechtigt nicht zur vorzeitigen Kündigung oder eine Rückerstattung des bezahlten Mitgliedsbeitrages. Die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag können von der Medlake Training AG auf einen Rechtsnachfolger übertragen werden; dies wird mit einer Bearbeitungsgebühr von CHF 100.- verrechnet.
Aus hygienischen Gründen ist das Trainieren ohne Schuhe verboten. Es darf nur mit sauberen Schuhen trainiert werden. Die Benutzung eines Handtuches ist Pflicht.
Aus wichtigen Gründen, insbesondere bei Abweichungen von den Trainingsprinzipien, kann der Ausweis mit sofortiger Wirkung gekündigt und ohne Rückerstattung einbehalten werden.
Anderslautende Absprachen, die den Inhalt dieser Vereinbarungen tangieren, sind nichtig
Der Abonnementsbetrag ist innert 30 Tagen ab Datum der Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Erfolgt die Zahlung nicht innert Frist, befindet sich der Kunde automatisch im Verzug. Muss der Kunde gemahnt werden, wird zusätzlich zum Verzugszins jeweils eine Mahngebühr von CHF 20.- erhoben. Ist Ratenzahlung vereinbart und wird eine Rate nicht fristgerecht bezahlt, wird der gesamte noch ausstehende Restbetrag sofort zur Zahlung fällig.
Das Abonnement verlängert sich jeweils automatisch um ein weiteres Jahr, sofern es nicht mindestens einen Monat vor Ablauf gekündigt wird
Ausschliesslicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Zürich.
Datenschutz und Newsletter: Durch den Abschluss des Mitgliedschaftsvertrags stimmt das Mitglied der Datenschutzerklärung des Fitness-Center Medlake Training AG zu. Die Datenschutzerklärung erläutert den Umgang mit Personendaten im Zusammenhang mit den Mitgliedschaftsverträgen und enthält detaillierte Informationen über die Erhebung, Bearbeitung und unsere Dienstleister sowie die Rechte der betroffenen Personen in Bezug auf ihre personenbezogenen Daten. Gerne möchten wir mit Ihnen durch unseren E-Mail-Newsletter in Kontakt bleiben, von dem Sie sich bei Bedarf mit einem Link am Ende der E-Mail abmelden können. Wir möchten insbesondere darauf hinweisen, dass wir auch Daten zur Fitness, Gesundheit, Trainingsplan und Ernährung erheben.